Datenschutz in den Vereinigten arabischen Emiraten (VAE)

Warum Sie als deutsches Unternehmen auf den Datenschutz in den arabischen Emiraten achten  müssen

Datenschutzgesetze in den VAE

Dubai, als aufstrebendes Wirtschaftszentrum, setzt einen besonderen Fokus auf den Schutz sensibler Daten. Dies wird durch maßgebliche Gesetze, wie das “Personal Data Protection Law”, deutlich, welches sowohl vom Dubai International Financial Centre (DIFC) als auch vom Minister of State for Artificial Intelligence, Digital Economy and Remote Work Applications unterstützt wird. Diese Datenschutzgesetze weisen grundlegende Ähnlichkeiten mit der Datenschutzgrundverordnung der EU (EU-DSGVO) auf.

Federal Decree Law No. 45/2021

Extraterritoriale Wirkung und Dringlichkeit

Ein zentrales Element ist das Federal Decree Law No. 45/2021 on the Protection of Personal Data in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE). Durch seine extraterritoriale Wirkung hat dieses Gesetz weitreichende Auswirkungen, nicht nur für inländische Unternehmen, sondern auch für Datenverantwortliche und -verarbeiter außerhalb der VAE, die personenbezogene Daten von Einwohnern der VAE verarbeiten.

Dringlichkeit und Umsetzungsfristen

Das Gesetz trat am 2. Januar 2022 in Kraft, und Unternehmen haben eine Frist von sechs Monaten nach Veröffentlichung der Durchführungsverordnung, um ihre Praktiken und Verfahren anzupassen. Diese zeitliche Vorgabe unterstreicht die Dringlichkeit für Unternehmen, sich den Bestimmungen des Gesetzes anzupassen und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu ergreifen.

Ziele der Regelungen und Datenschutz maßnahmen

Die Regelungen verfolgen das Ziel, die Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten von Einwohnern der VAE zu stärken. Unternehmen sind daher aufgefordert, die Vorschriften des Gesetzes genau zu befolgen und angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren. Diese Schritte sollen nicht nur den gesetzlichen Anforderungen genügen, sondern auch das Vertrauen der Bürger in den Umgang mit ihren persönlichen Informationen stärken und die Integrität des Datenschutzes gewährleisten.

Die EU-DSGVO ist ebenso Pflicht für Unternehmen in Vereinigten arabischen Emiraten (bspw. in Dubai)

Extraterritoriale Anwendbarkeit der EU-DSGVO 

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat, wie auch das Bundesdekretgesetz Nr. 45/2021 in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE), eine extraterritoriale Wirkung. Diese Regelung erstreckt sich auf Unternehmen außerhalb der Europäischen Union (EU), die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten.

Verpflichtung zur Benennung eines EU-Vertreters (Artikel 27 DSGVO)

Gemäß Artikel 27 DSGVO müssen Unternehmen, die keine Niederlassung in der EU haben, jedoch personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten oder Dienstleistungen für sie anbieten, einen EU-Vertreter benennen. Dieser EU-Vertreter fungiert als Ansprechpartner für Datenschutzbehörden in der EU und für betroffene Personen.

Verbindung zu Unternehmen in den VAE

Selbst wenn das VAE-Gesetz keine ausdrückliche Pflicht zur Benennung von Datenschutzbeauftragten vorsieht, sind Unternehmen in den VAE, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, dazu verpflichtet, einen EU-Vertreter gemäß Artikel 27 der DSGVO zu bestellen. Dieser Vertreter spielt eine Schlüsselrolle bei der Sicherstellung der Einhaltung der Datenschutzstandards.

Risiken bei Nichtbeachtung

Die Nichtbeachtung der Pflicht zur Benennung eines EU-Vertreters führt zu rechtlichen Konsequenzen, einschließlich Geldbußen durch europäische Datenschutzbehörde, die bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des vorangegangenen Jahresumsatzes des Unternehmens betragen – je nachdem, welcher Betrag höher ist. 

Es ist wichtig zu betonen, dass die europäischen Behörden, trotz möglicher Unterschiede in der Handhabung, Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden in den VAE durch die europäischen Datenschutzbehörden durchgesetzt werden können. 

Handlungsbedarf für Unternehmen

Sowohl emirati als auch deutsche Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, sollten unverzüglich einen EU-Vertreter bestellen. Dies ist entscheidend, um den rechtlichen Anforderungen der DSGVO zu entsprechen und mögliche Risiken zu minimieren


Unsere Expertise

Wir setzen Datenschutz weltweit in die Tat um, und wir sind besonders stolz darauf, umfassende Erfahrung in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE), speziell in Dubai, vorweisen zu können.

1. Erfahrung in Dubai:

Wir haben erfolgreich Datenschutzmaßnahmen in vielen Unternehmen in Dubai implementiert und verstehen die spezifischen Anforderungen des emiratischen Datenschutzkontexts.

2. Anbindung an das Datenschutzgesetz in Dubai:

Mit unserer tiefgehenden Kenntnis des Federal Decree Law No. 45/2021 in den VAE, insbesondere in Dubai, knüpfen wir lokale Anforderungen an internationale Standards.

3. Verbindung zur EU-DSGVO:

Als offizieller EU-Vertreter für deutsche Unternehmen in den VAE bringen wir nicht nur lokale, sondern auch international anerkannte Datenschutzstandards ein. Wir verstehen die Symbiose zwischen dem Datenschutzgesetz in Dubai und der EU-DSGVO.

4. Höchste Standards und Effektivität:

Unsere Expertise ermöglicht es uns, nicht nur die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, sondern Datenschutzstandards auf höchstem Niveau zu etablieren und zu stärken.

 

Ihre Daten verdienen die beste Sorgfalt – vertrauen Sie auf unsere bewährte Expertise in VAE und lassen Sie uns gemeinsam für den Schutz Ihrer Daten sorgen!

Fragen & Antworten

Dubai, als florierendes Wirtschaftszentrum, legt großen Wert auf den Schutz von Daten. Das Dubai International Financial Centre (DIFC) setzt durch das “Personal Data Protection Law” strenge Maßstäbe, um die Vertraulichkeit von Informationen zu gewährleisten.

Alle Unternehmen in Dubai, sowohl lokale als auch internationale, müssen die Datenschutzbestimmungen des DIFC beachten. Insbesondere deutsche Unternehmen, die Dienstleistungen für EU-Bürger erbringen, stehen im Fokus.

Der DIFC fungiert als Hüter des Datenschutzes durch sein “Personal Data Protection Law”. Dieses Gesetz legt Standards fest, die von Unternehmen eingehalten werden müssen, um die Integrität und Sicherheit von persönlichen Daten zu gewährleisten. Außerdem kommunizieren die europäischen Datenschutzbehörden mit dem DIFC.

Für deutsche Unternehmen, die Dienstleistungen für EU-Bürger anbieten, besteht gemäß Artikel 27 der DSGVO die Pflicht zur Bestellung eines EU-Datenschutzbeauftragten. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des vorangegangenen Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Unsere Experten helfen Unternehmen in Dubai, die Anforderungen des Datenschutzgesetzes zu erfüllen. Von der Strukturierung bis zur Umsetzung stehen wir Ihnen zur Seite, sowohl lokal als auch als EU-Vertreter für deutsche Unternehmen.

Kontaktieren Sie uns einfach, um ein unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbaren. Wir informieren Sie gerne über Ihre Datenschutzverpflichtungen und wie wir Ihnen helfen können, diese umzusetzen.

Neben steuerlichen Vorteilen sind auch die Gesetze und Pflichten des DIFC und Dubais zu beachten. Wir unterstützen Unternehmen dabei, einen reibungslosen Geschäftsbetrieb unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte sicherzustellen.

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