EU-Datenschutzvertreter nach Art. 27 DSGVO

Pflicht für Unternehmen außerhalb der EU

Sie sind außerhalb der EU ansässig – z. B. in Dubai, UK oder den USA – und bieten Produkte oder Dienstleistungen für Kunden in der EU an?
Dann sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen EU-Datenschutzvertreter zu benennen.

LEXAL LAW \ CONSULTINGS übernimmt diese Funktion für Sie – diskret, effizient und juristisch fundiert.

Ihre Pflicht – kurz erklärt

Laut Artikel 27 DSGVO müssen alle Unternehmen ohne Sitz in der EU, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, einen Datenschutzvertreter innerhalb der EU benennen.

Diese Person oder Stelle fungiert als:

  • Kontaktstelle für Aufsichtsbehörden

  • Ansprechpartner für betroffene Personen

  • juristische Schnittstelle zur Einhaltung der DSGVO-Vorgabe

Risiken bei Nichteinhaltung

Unternehmen, die keinen Vertreter benennen, riskieren:

    • Bußgelder bis zu 20 Mio. € oder 4 % des Jahresumsatzes

    • Abmahnungen & behördliche Verfahren

    • Reputationsverluste bei Kunden & Partnern

Warum LEXAL LAW \ CONSULTINGS?

  • Juristische Spezialisierung auf internationales Datenschutzrecht

  • Beratung durch Juristinnen mit Erfahrung im Umgang mit Behörden

  • Erreichbarkeit, Dokumentation & Nachweisführung inklusive

  • Erfahrung mit Kunden aus Dubai, den USA, UK, Asien

  • Auf Wunsch: Mehrsprachige Betreuung (Deutsch, Englisch)

Sie erhalten eine verlässliche Anlaufstelle in der EU, die rechtssicher und nachvollziehbar dokumentiert ist – ganz ohne operative Eingriffe in Ihr Tagesgeschäft.

Jetzt handeln – wir vertreten Sie in der EU

Vermeiden Sie rechtliche Risiken und zeigen Sie Datenschutzverantwortung gegenüber Ihren europäischen Kund:innen.
Wir übernehmen die Funktion als EU-Datenschutzvertreter für Sie – transparent, zuverlässig und DSGVO-konform.