EU-Datenschutzvertreter nach Art. 27 DSGVO
Pflicht für Unternehmen außerhalb der EU
Sie sind außerhalb der EU ansässig – z. B. in Dubai, UK oder den USA – und bieten Produkte oder Dienstleistungen für Kunden in der EU an?
Dann sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen EU-Datenschutzvertreter zu benennen.
LEXAL LAW \ CONSULTINGS übernimmt diese Funktion für Sie – diskret, effizient und juristisch fundiert.

Ihre Pflicht – kurz erklärt
Laut Artikel 27 DSGVO müssen alle Unternehmen ohne Sitz in der EU, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, einen Datenschutzvertreter innerhalb der EU benennen.
Diese Person oder Stelle fungiert als:
Kontaktstelle für Aufsichtsbehörden
Ansprechpartner für betroffene Personen
juristische Schnittstelle zur Einhaltung der DSGVO-Vorgabe
Risiken bei Nichteinhaltung
Unternehmen, die keinen Vertreter benennen, riskieren:
Bußgelder bis zu 20 Mio. € oder 4 % des Jahresumsatzes
Abmahnungen & behördliche Verfahren
Reputationsverluste bei Kunden & Partnern

Warum LEXAL LAW \ CONSULTINGS?
Juristische Spezialisierung auf internationales Datenschutzrecht
Beratung durch Juristinnen mit Erfahrung im Umgang mit Behörden
Erreichbarkeit, Dokumentation & Nachweisführung inklusive
Erfahrung mit Kunden aus Dubai, den USA, UK, Asien
Auf Wunsch: Mehrsprachige Betreuung (Deutsch, Englisch)
Sie erhalten eine verlässliche Anlaufstelle in der EU, die rechtssicher und nachvollziehbar dokumentiert ist – ganz ohne operative Eingriffe in Ihr Tagesgeschäft.
Jetzt handeln – wir vertreten Sie in der EU
Vermeiden Sie rechtliche Risiken und zeigen Sie Datenschutzverantwortung gegenüber Ihren europäischen Kund:innen.
Wir übernehmen die Funktion als EU-Datenschutzvertreter für Sie – transparent, zuverlässig und DSGVO-konform.