Datenschutzverletzungem melden

Sie vermuten einen Datenschutzverstoß?

Dann handeln Sie jetzt. Über unser Meldeformular können Sie Verstöße unkompliziert und kostenfrei melden – wir leiten Ihre Beschwerde schnell und DSGVO-konform an die zuständigen Behörden weiter.

Wann eine Meldung sinnvoll ist ?

Ein Datenschutzverstoß kann z. B. vorliegen, wenn:

  • persönliche Daten unbefugt eingesehen oder weitergegeben wurden

  • Geräte oder Dokumente mit sensiblen Informationen verloren gegangen sind

  • durch technische Sicherheitslücken Daten öffentlich wurden

  • Ihre Daten ohne Zustimmung verarbeitet oder verkauft wurden

So funktioniert die Meldung

  1. Formular ausfüllen
    Tragen Sie Ihre Angaben in unser sicheres Online-Formular ein.

  2. Automatische Weiterleitung
    Wir übermitteln Ihre Meldung direkt und vertraulich an die zuständige Datenschutzbehörde.

  3. Kontakt durch die Behörde
    Die Aufsichtsbehörde prüft den Sachverhalt und meldet sich bei Rückfragen direkt bei Ihnen.

Hinweis:

Unser kostenloser Service dient ausschließlich der Weiterleitung.
Wir prüfen Ihre Angaben nicht inhaltlich. Ihre Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet und nur für diesen Zweck verwendet.

Datenschutzverstoß melden
Nutzen Sie unser kostenloses Meldeformular, um Ihre Datenschutzverletzung zu melden. Wir leiten Ihre Beschwerde unmittelbar an die zuständigen Datenschutzbehörden weiter. Je konkreter Sie Ihre Angaben machen, umso erfolgsversprechender ist die Prüfung der Datenschutzbehörden.
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Ihr Name
Was soll die Grundlage Ihrer Meldung sein?
INFO Kontrollanregungen: Sind für die Fälle gedacht, in denen Sie bspw. eine Webseite besuchen und dort feststellen, dass der Cookiebanner nicht DSGVO konform ist oder die Datenschutzerklärung fehlt.INFO Beschwerde: Hierbei sind Sie selbst betroffen und haben einen konkreten Sachverhalt. Bspw., wenn Sie ein Unternehmen um Auskunft über Ihre gespeicherten Daten gebeten haben und keine Auskunft erteilt wurde oder Sie haben mitbekommen, dass Ihre Daten unberechtigt an Dritten weitergeleitet wurden, ohne Ihre Zustimmung.
Wer ist der Beschwerdegegner?
Möchten Sie von der Behörde über den Fortgang Ihrer Beschwerde informiert werden?
Soll Ihre Identität gegenüber dem Beschwerdegegner offen gelegt werden?
HINWEIS: Wenn Sie anonym bleiben, kann die Behörde Ihren Sachverhalt bei ihrer Prüfung möglicherweise nicht mit berücksichtigen und Ihr Sachverhalt wird als Kontrollanregung betrachtet. Dies bedeutet, dass Ihnen die Behörde mangels “eigener Betroffenheit” – keine Eingangsbestätigung zusendet oder Sie über den Fortgang des Verfahrens informiert.
Beschreiben Sie Ihren Sachverhalt so konkret, wie nur möglich. Erklären Sie, was genau passiert ist, ob Sie bereits was gegen die Person/ Firma unternommen haben und ob dieser auf Ihre Anfrage reagiert hat. Bewahren Sie Ihre Beweise zu dem Sachverhalt auf, die Behörde könnte diese von Ihnen verlangen.
Hinweis der Weitergabe Ihrer Daten an Datenschutzbehörden
Datenschutzhinweis
Bei den vorstehend erhobenen personenbezogenen Daten erfolgt die Speicherung und Verwendung aufgrund von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO, wobei unser berechtigtes Interesse die sorgfältige Bearbeitung Ihres Anliegens ist. Wir löschen Ihre diesbezüglichen Daten, wenn der Zweck (Einreichung einer Datenschutzbeschwerde bei Datenschutzbehörden) zu dem Sie uns Ihre Daten mitgeteilt den haben, erfüllt oder erledigt ist und wir nicht aus gesetzlichen Gründen zur weiteren Speicherung berechtigt oder verpflichtet sind. Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzbestimmungen.

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