Datenschutzverletzung melden

Sie vermuten einen Datenschutzverstoß?

Dann handeln Sie jetzt!

Über unser Meldeformular können Sie Verstöße unkompliziert und kostenfrei melden – wir leiten Ihre Beschwerde schnell und DSGVO-konform an die zuständigen Behörden weiter.

Wann eine Meldung sinnvoll ist ?

Ein Datenschutzverstoß kann z. B. vorliegen, wenn:

  • persönliche Daten unbefugt eingesehen oder weitergegeben wurden

  • Geräte oder Dokumente mit sensiblen Informationen verloren gegangen sind

  • durch technische Sicherheitslücken Daten öffentlich wurden

  • Ihre Daten ohne Zustimmung verarbeitet oder verkauft wurden

So funktioniert die Meldung

  1. Formular ausfüllen
    Tragen Sie Ihre Angaben in unser sicheres Online-Formular ein.

  2. Automatische Weiterleitung
    Wir übermitteln Ihre Meldung direkt und vertraulich an die zuständige Datenschutzbehörde.

  3. Kontakt durch die Behörde
    Die Aufsichtsbehörde prüft den Sachverhalt und meldet sich bei Rückfragen direkt bei Ihnen.

Hinweis:

Unser kostenloser Service dient ausschließlich der Weiterleitung. Wir prüfen Ihre Angaben nicht inhaltlich. Ihre Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet und nur für diesen Zweck verwendet.

Datenschutzbeschwerde einreichen
Nutzen Sie unser kostenloses Meldeformular, um eine mögliche Datenschutzverletzung zu melden. Wir leiten Ihre Beschwerde unverändert und ohne inhaltliche Prüfung an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde weiter. Je konkreter und nachvollziehbarer Ihre Angaben sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Behörde Ihren Fall prüfen kann.Bitte beachten Sie: LEXAL LAW | CONSULTINGS nimmt keine inhaltliche Bewertung oder rechtliche Einschätzung Ihrer Beschwerde vor. Wir erhalten keine Rückmeldung der Aufsichtsbehörde zum weiteren Verlauf oder zum Ergebnis des Verfahrens. Es handelt sich um einen reinen Weiterleitungsservice im Sinne einer unkomplizierten Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle.
Ihr Name
Ihre Adresse
Bitte geben Sie Ihre eigene Adresse an. Diese Information wird benötigt, damit die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde Ihre Beschwerde korrekt zuordnen und Sie bei Rückfragen kontaktieren kann.
Ihre E-Mail-Adresse wird gemeinsam mit Ihrer Datenschutzbeschwerde an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde übermittelt. Sie ist erforderlich, um eine Rückmeldung der Behörde zu ermöglichen und den weiteren Verlauf der Beschwerdekommunikation sicherzustellen.
Sofern Sie Ihre Telefonnummer angeben, wird diese zusammen mit Ihrer Datenschutzbeschwerde an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde übermittelt. Die Angabe dient ausschließlich dazu, der Behörde bei Rückfragen eine direkte Kontaktaufnahme zu ermöglichen und so eine zügigere und präzisere Klärung des Sachverhalts zu unterstützen. Die Angabe ist freiwillig und nicht erforderlich für die Bearbeitung der Beschwerde.
Was soll die Grundlage Ihrer Meldung sein?
Kontrollanregungen: Sind für die Fälle gedacht, in denen Sie bspw. eine Webseite besuchen und dort feststellen, dass der Cookiebanner nicht DSGVO konform ist oder die Datenschutzerklärung fehlt.INFO Beschwerde: Hierbei sind Sie selbst betroffen und haben einen konkreten Sachverhalt. Bspw., wenn Sie ein Unternehmen um Auskunft über Ihre gespeicherten Daten gebeten haben und keine Auskunft erteilt wurde oder Sie haben mitbekommen, dass Ihre Daten unberechtigt an Dritten weitergeleitet wurden, ohne Ihre Zustimmung.
Soll Ihre Identität gegenüber dem Beschwerdegegner offen gelegt werden?
Wenn Sie Ihre Beschwerde anonym einreichen, kann die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde den Sachverhalt möglicherweise nicht im Rahmen eines förmlichen Beschwerdeverfahrens berücksichtigen. In diesem Fall wird Ihr Anliegen in der Regel lediglich als allgemeine Kontrollanregung behandelt.Bitte beachten Sie außerdem: Nicht alle Aufsichtsbehörden bearbeiten anonyme Beschwerden. Zudem erhalten Sie in solchen Fällen keine Eingangsbestätigung und werden nicht über den Verfahrensstand oder das Ergebnis informiert, da eine persönliche Betroffenheit nicht nachvollziehbar ist und keine Kontaktaufnahme möglich ist.
Möchten Sie von der Behörde über den Fortgang Ihrer Beschwerde informiert werden?
Bitte geben Sie an, ob Sie von der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde über den Fortgang und die inhaltliche Prüfung Ihrer Beschwerde informiert werden möchten. In vielen Fällen ist dies hilfreich, um Rückfragen zu klären und den Sachverhalt vollständig aufzuarbeiten.Bitte beachten Sie: Bei anonymen Beschwerden oder solchen ohne erreichbare Kontaktperson kann die Aufsichtsbehörde die Beschwerde unter Umständen nicht weiterverfolgen oder als unzulässig einstufen. Eine Kontaktaufnahme ist daher in vielen Fällen erforderlich, um das Verfahren sachgerecht zu führen.
Über wen möchten Sie sich beschweren? (Beschwerdegegner)
Bitte geben Sie an, gegen wen sich Ihre Datenschutzbeschwerde richtet. Das kann eine Behörde, ein Unternehmen, ein Verein, eine Praxis oder eine andere verantwortliche Stelle sein, die Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet hat.Je genauer Sie den Beschwerdegegner benennen (z. B. mit Name, Anschrift, ggf. Ansprechpartner oder Website), desto besser kann die Datenschutzaufsichtsbehörde den Sachverhalt prüfen und ein
Bitte benennen Sie den konkreten Beschwerdegegner (z. B. Vorname und Name, Organisation, Firma, Verein etc.). Nur so kann Ihre Beschwerde korrekt zugeordnet und weiterbearbeitet werden.
Adresse der Person oder Firma
Bitte geben Sie – sofern bekannt – die Adresse des Beschwerdegegners an. Dies erleichtert die korrekte Zuordnung und Weiterleitung Ihrer Beschwerde.
Bitte geben Sie – sofern bekannt – die E-Mail-Adresse des Beschwerdegegners an. Dies erleichtert die Kontaktaufnahme und beschleunigt die Bearbeitung Ihrer Beschwerde.
Bitte geben Sie – sofern bekannt – die Website bzw. URL des Beschwerdegegners an. Dies hilft bei der eindeutigen Identifikation und erleichtert die Bearbeitung Ihrer Beschwerde.
Wann ist die Datenschutzverletzung erfolgt ?
Bitte geben Sie möglichst genau das Datum (und falls bekannt auch die Uhrzeit) an, an dem die Datenschutzverletzung stattgefunden hat oder Sie erstmals davon Kenntnis erlangt haben.Diese Angabe ist wichtig, damit die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde den zeitlichen Ablauf nachvollziehen und ggf. Fristen oder Wiederholungen beurteilen kann. Falls das genaue Datum nicht bekannt ist, geben Sie bitte eine ungefähre Zeitangabe (z. B. „Anfang Juli 2025“ oder „zwischen März und April 2025“) an.
Haben Sie bereits Kontakt zu dem Beschwerdegegner gehabt ?
Welche Datenkategorien sind betroffen bzw. verletzt/offengelegt
Bitte wählen Sie aus, welche Kategorien personenbezogener Daten aus Ihrer Sicht betroffen sind (z. B. Kontaktdaten, Gesundheitsdaten, Vertragsdaten). Mehrfachauswahl ist möglich. Dies unterstützt eine zielgerichtete Prüfung Ihrer Beschwerde.
Je genauer und vollständiger Sie den Beschwerdegegner sowie den zugrunde liegenden Sachverhalt beschreiben, desto besser kann die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde Ihre Beschwerde prüfen und bewerten. Hilfreich sind insbesondere Angaben wie Name, Firma, Adresse, Kommunikationsverlauf, Zeitpunkte sowie konkrete datenschutzrechtliche Vorgänge (z. B. unrechtmäßige Datenerhebung, fehlende Auskunft, unzulässige Weitergabe etc.).
Einverständniserklärung zur Weiterleitung meiner Daten an Datenschutzbehörden
LEXAL LAW | CONSULTINGS übermittelt Ihre personenbezogenen Daten sowie die für die Bearbeitung relevanten Informationen im Zusammenhang mit Ihrer Datenschutzbeschwerde an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde. Die Weitergabe erfolgt ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Beschwerde gemäß Art. 77 DSGVO.
Datenschutzhinweis
Bei den vorstehend erhobenen personenbezogenen Daten erfolgt die Speicherung und Verwendung aufgrund von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO, wobei unser berechtigtes Interesse die sorgfältige Bearbeitung Ihres Anliegens ist. Wir löschen Ihre diesbezüglichen Daten, wenn der Zweck (Einreichung einer Datenschutzbeschwerde bei Datenschutzbehörden) zu dem Sie uns Ihre Daten mitgeteilt den haben, erfüllt oder erledigt ist und wir nicht aus gesetzlichen Gründen zur weiteren Speicherung berechtigt oder verpflichtet sind. Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzbestimmungen.

Was ergibt 3 + 19 ?

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