Externe Datenschutzbeauftragte

Wann braucht ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
Pflicht laut DSGVO:
Ein Datenschutzbeauftragter muss benannt werden, wenn:
Datenverarbeitung zum Kerngeschäft gehört
(z. B. Überwachung, Tracking, Online-Dienste)Besonders sensible Daten verarbeitet werden
(z. B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten)Viele Personen regelmäßig überwacht werden
(z. B. Videoüberwachung, Nutzerverhalten im Netz)
Zusätzlich in Deutschland (§ 38 BDSG):
Schon ab 20 Mitarbeitenden, die regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten
(z. B. in HR, IT, Kundenservice)
Was macht ein Datenschutzbeauftragter?
Überprüft, ob das Unternehmen die Datenschutzregeln einhält
Berät die Geschäftsführung und Mitarbeitenden
Schult das Team im Umgang mit Daten
Kommuniziert mit Behörden und betroffenen Personen
Bewertet Risiken bei sensiblen Projekten (z. B. neue IT-Systeme)
Was gilt für Unternehmen außerhalb der EU?
Auch Firmen außerhalb der EU müssen einen EU-Vertreter benennen, wenn sie:
Produkte oder Dienstleistungen an EU-Bürger anbieten
oder deren Verhalten in der EU beobachten (z. B. Webtracking)
Dieser Vertreter ist Ansprechpartner in der EU und sorgt dafür, dass die DSGVO eingehalten wird.
Kurz gesagt:
Ein Datenschutzbeauftragter ist Pflicht, wenn regelmäßig mit vielen oder sensiblen Daten gearbeitet wird – und hilft, Bußgelder zu vermeiden und Vertrauen zu sichern.
Bußgeld bei fehlendem Datenschutzbeauftragten
Wenn ein Unternehmen oder eine Organisation keinen Datenschutzbeauftragten benennt, drohen empfindliche Bußgelder.
Die DSGVO sieht in solchen Fällen Geldstrafen von bis zu 10 Millionen Euro oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes vor, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Daher kann die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung erhebliche finanzielle und rechtliche Folgen nach sich ziehen. Es ist somit unerlässlich, rechtzeitig einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, um diese Sanktionen zu vermeiden.

Top DSGVO-Bußgelder
Meta (Facebook/Instagram) – 1,2 Mrd. € (Irland, Mai 2023)
Ursache: Unzulässige Datenübertragung in die USATikTok – 530 Mio. € (Irland, Anfang 2025)
Ursache: Datenübertragungen von EEA-Nutzer:innen nach China & TransparenzverstößeUber – 290 Mio. € (Niederlande, August 2024)
Ursache: Ungenehmigte Übermittlung von Fahrerdaten in die USAMeta (zweiter Fall) – 405 Mio. € (Irland)
Ursache: Fehlende technische & organisatorische MaßnahmenAmazon – 746 Mio. € (Luxemburg, 2021)
Ursache: Datenverarbeitung ohne Einwilligung für WerbungWhatsApp – 225 Mio. € (Irland, 2021)
Ursache: Intransparente Datenweitergabe an Facebook-UnternehmenVodafone (Deutschland) – 45 Mio. € (BfDI, Juni 2025)
15 Mio. €: Unzureichende Kontrolle von Partneragenturen
30 Mio. €: Sicherheitslücken bei Kunden-Authentifizierung (eSIM-Zugriff)
Externer Datenschutzbeauftragter – So funktioniert’s
Erstgespräch & Bedarfsklärung
Analyse Ihrer Unternehmensstruktur und Datenverarbeitungen. Klärung, ob und in welchem Umfang ein DSB erforderlich ist.Angebot & Vertrag
Sie erhalten ein maßgeschneidertes Angebot. Nach Annahme wird ein Dienstleistungsvertrag geschlossen (inkl. Aufgaben, Pflichten, Vertraulichkeit etc.).Offizielle Benennung
Der externe DSB wird bei der zuständigen Datenschutzbehörde gemeldet (§ 37 DSGVO).Erste Bestandsaufnahme (Audit)
Prüfung bestehender Prozesse, Verzeichnisse, Rechtsgrundlagen, IT-Sicherheit und ggf. Auftragsverarbeiter.Datenschutzkonzept & Umsetzung
Erstellung eines konkreten Maßnahmenplans zur Einhaltung der DSGVO inkl. Schulungen und Vorlagen.Laufende Betreuung
Regelmäßige Prüfungen, Beratung bei neuen Projekten, Ansprechpartner für Mitarbeitende, Betroffene und Behörden.
Unsere Datenschutz-Expertise
Als externe Datenschutzbeauftragte übernehmen wir Verantwortung und sorgen für rechtssicheren und praxisnahen Datenschutz in Ihrem Unternehmen.
Unsere Leistungen im Überblick:
Gesetzeskonformität
Wir sorgen für die Einhaltung der DSGVO und des BDSG.Proaktive Datensicherheit
Datenschutz von Anfang an – durch „Privacy by Design & Default“.Individuelle Lösungen
Maßgeschneidert für Ihre Unternehmensstruktur und Prozesse.Schulungen & Sensibilisierung
Praxisnahe Trainings für Ihre Mitarbeitenden.Kontinuierliche Betreuung
Laufende Überprüfung und Anpassung an neue Anforderungen.Beratung & Kommunikation
Unterstützung bei DSFA, Behördenkontakt und Einzelfragen.
Jetzt unverbindlich anfragen – innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie Ihr individuelles Angebot.

Lassen Sie sich persönlich und schnell beraten
Profitieren Sie von einer individuellen Beratung, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Unser Expertenteam steht Ihnen zur Verfügung, um schnell und unkompliziert Lösungen für Ihre Fragen und Anliegen zu finden. Ob telefonisch, per E-Mail oder im persönlichen Gespräch – wir nehmen uns Zeit für Sie und entwickeln maßgeschneiderte Konzepte, die überzeugen.