Europarat verabschiedet KI-Konvention: Schutz von Menschenrechten und demokratischen Werten im digitalen Zeitalter

Einführung

Am 17. Mai 2024 hat der Europarat eine bedeutende Konvention verabschiedet, die darauf abzielt, die Entwicklung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Einklang mit den Menschenrechten, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit zu regeln. Diese neue KI-Konvention, offiziell bekannt als „Konvention über Künstliche Intelligenz, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“, ist ein bedeutender Schritt in der internationalen Regulierung von KI-Systemen.

Ziele und Umfang der KI-Konvention

Die KI-Konvention des Europarats setzt klare Standards für den Einsatz von KI-Technologien und stellt sicher, dass alle Phasen des Lebenszyklus von KI-Systemen die Menschenrechte respektieren. Sie betont die Notwendigkeit von Transparenz und Rechenschaftspflicht und fordert die Achtung der Privatsphäre und der Menschenwürde. Der Geltungsbereich der Konvention erstreckt sich auf alle Bereiche, in denen KI-Systeme potenziell eingesetzt werden könnten, von der Gesundheitsversorgung bis hin zur Strafverfolgung.

Der aktuelle Stand beim KI-Gesetz (AI-Act)

Parallel zur KI-Konvention des Europarats hat das Europäische Parlament am 13. März 2024 das „Gesetz über Künstliche Intelligenz“ (KI-Gesetz oder AI-Act) verabschiedet. Dieses Gesetz wartet nur noch auf die Zustimmung des EU-Ministerrats, die in Kürze erwartet wird. Nach Zustimmung tritt das Gesetz am 20. Tag nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Die Umsetzungsfristen sind gestaffelt:

  • 6 Monate nach Inkrafttreten: Verbot von KI-Systemen mit unakzeptablen Risiken.
  • 12 Monate nach Inkrafttreten: Governance-Vorschriften und Transparenzanforderungen für KI-Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck.
  • 24 Monate nach Inkrafttreten: Die meisten anderen Regelungen.
  • 36 Monate nach Inkrafttreten: Besondere Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme.

Das KI-Gesetz verfolgt einen risikobasierten Ansatz, wobei strengere Anforderungen für Systeme mit höheren Risiken gelten. Es ähnelt der DSGVO in Bezug auf direkte Anwendbarkeit, räumlichen Anwendungsbereich und Aufsichtsmechanismen.

Kritik und Herausforderungen

Zivilgesellschaft

Viele zivilgesellschaftliche Organisationen haben die Ausnahmen in der Konvention kritisiert, insbesondere diejenigen, die Tätigkeiten im Bereich der nationalen Sicherheit und bestimmte Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten ausklammern. Diese Ausnahmen könnten große Schlupflöcher schaffen und dazu führen, dass wichtige Bereiche der KI-Entwicklung unreguliert bleiben.

Europäischer Datenschutzbeauftragter

Der Europäische Datenschutzbeauftragte –Wojciech Wiewiórowski warnte davor, dass die Bestimmungen der Konvention zu allgemein und deklaratorisch seien. Es fehlen spezifische Verbote für besonders riskante KI-Anwendungen, was die Effektivität der Konvention beeinträchtigen könnte.

Umsetzung und Auswirkungen

Die Konvention verpflichtet die Mitgliedstaaten, nationale Gesetze zu erlassen, die den Prinzipien der Konvention entsprechen. Dies könnte zu einer Angleichung der KI-Regulierung in Europa führen und gleichzeitig sicherstellen, dass die Menschenrechte gewahrt bleiben. Es bleibt abzuwarten, wie die verschiedenen Länder diese Anforderungen umsetzen und ob weitere internationale Akteure der Konvention beitreten werden.

Fazit

Die Verabschiedung der KI-Konvention durch den Europarat und das parallele KI-Gesetz der EU stellen bedeutende Fortschritte in der internationalen Regulierung von Künstlicher Intelligenz dar. Während die Konvention viele positive Ansätze bietet, gibt es noch erhebliche Herausforderungen und Kritikpunkte, die adressiert werden müssen. Die kommenden Jahre werden zeigen, wie effektiv diese neuen Regelungen in der Praxis umgesetzt werden und welche weiteren Maßnahmen erforderlich sein könnten, um eine verantwortungsvolle Nutzung von KI zu gewährleisten.

Weitere Informationen

Die offizielle Konvention und weitere Details finden Sie auf der Webseite des Europarats: Europarat KI-Konvention