Rückblick zum Jahresanfang 2026:
DSGVO-Bußgelder Herbst und Winter 2025 – Schwerpunkte, Länder und Lehren
Zum Jahresbeginn 2026 lohnt sich ein Blick auf die datenschutzrechtliche Bußgeldpraxis der letzten Monate. Die Entscheidungen aus dem Herbst und Winter 2025 zeigen sehr deutlich, worauf die europäischen Aufsichtsbehörden aktuell ihren Fokus legen. Auffällig ist dabei weniger eine neue Rechtslage als vielmehr die konsequente Sanktionierung seit Langem bekannter Pflichtverstöße.
Der folgende Rückblick stellt die zentralen Themen, Länder und Bußgelder dar und zeigt, welche Maßstäbe die Behörden anlegen.
1. Cookies, Tracking und Einwilligungen – alte Verstöße, hohe Bußgelder
Mehrere hohe Bußgelder im Dezember 2025 betrafen erneut den Einsatz von Cookies und Tracking-Technologien ohne wirksame Einwilligung.
Frankreich – Finanzdienstleister
Behörde: CNIL
Bußgeld: 1.500.000 €
Verstöße gegen:
Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Art. 7 DSGVO
Frankreich – Medienunternehmen
Behörde: CNIL
Bußgeld: 750.000 €
Verstöße gegen:
Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Art. 7 DSGVO
In beiden Fällen wurden Cookies bereits beim Aufruf der Webseite gesetzt, Ablehnungen ignoriert und Widerrufe technisch nicht umgesetzt. Teilweise wurden Cookies als „notwendig“ deklariert, ohne dies transparent zu begründen.
Fazit der Behörden
Cookie-Regelungen gelten als bekanntes Recht. Verstöße werden nicht mehr als „Anfängerfehler“ gewertet. Besonders kritisch sehen die Behörden das bewusste Übergehen von Nutzerentscheidungen sowie sogenannte Dark Patterns. Webseiten sind ein bevorzugtes Kontrollobjekt, da sie leicht überprüfbar sind und eine große Zahl potenziell Betroffener erreichen.





