Datenschutzverletzungen bei der Behörde melden

Ihr Recht auf den Schutz Ihrer Daten

Datenschutz ist ein Grundrecht, das in unserer vernetzten Welt von höchster Bedeutung ist. Die Möglichkeit, unsere persönlichen Daten sicher und geschützt zu wissen, ist ein zentrales Anliegen. 

Doch was passiert, wenn Sie Bedenken hinsichtlich Ihrer Datenschutzrechte haben? 

Genau hier kommen Datenschutzbeschwerden ins Spiel. Das Recht auf Datenschutzbeschwerden ist in Artikel 77 der DSGVO festgelegt. Dieser Artikel räumt den betroffenen Personen das Recht ein, bei einer Datenschutzbehörde eine Beschwerde einzureichen, wenn sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gegen die Datenschutzbestimmungen der Verordnung verstößt. Dieses Recht gewährleistet, dass Bürger aktiv gegen Datenschutzverletzungen vorgehen können.

Was sind Beschwerden im Datenschutz?

Datenschutzbeschwerden sind formale Beschwerden, die Sie einreichen können, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Datenschutzrechte verletzt wurden. Diese Verletzungen können unterschiedliche Formen annehmen, wie unbefugter Datenzugriff, unberechtigte Weitergabe von Daten oder mangelnde Sicherheitsmaßnahmen. Datenschutzbeschwerden dienen dazu, sicherzustellen, dass Organisationen und Unternehmen die geltenden Datenschutzgesetze einhalten.

Warum sind diese Art von Beschwerden so wichtig?

1. Schutz Ihrer Rechte: Datenschutzbeschwerden sind ein Werkzeug, um Ihre Datenschutzrechte zu schützen. Sie helfen dabei, sicherzustellen, dass Ihre persönlichen Daten angemessen geschützt werden.

2. Förderung der Einhaltung: Die Einreichung von Datenschutzbeschwerden ist ein entscheidender Schritt, um sicherzustellen, dass Organisationen und Unternehmen die Datenschutzgesetze ernst nehmen und Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung sicherzustellen.

3. Schutz anderer: Ihre Beschwerde kann dazu beitragen, Datenschutzverletzungen zu verhindern und andere Menschen vor ähnlichen Problemen zu schützen.

4. Verbesserung der Datenschutzpraktiken: Datenschutzbeschwerden können dazu führen, dass Organisationen ihre Datenschutzpraktiken überdenken und verbessern.

Beispiele:

  •  Unbefugter Zugriff auf persönliche Daten
    Beispiel: Ein Online-Shop erleidet einen Hackerangriff, bei dem die Kreditkartendaten seiner Kunden gestohlen werden. Die Kunden können eine Datenschutzbeschwerde einreichen, da persönliche Daten ohne Erlaubnis offengelegt wurden.

  • Unberechtigte Datenweitergabe
    Beispiel: Ein soziales Netzwerk gibt Informationen über seine Nutzer an Dritte weiter, ohne die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer einzuholen. Betroffene Nutzer können Datenschutzbeschwerden einreichen, um gegen diese Praxis vorzugehen.

  • Fehlende Sicherheitsmaßnahmen
    Beispiel: Ein Krankenhaus vernachlässigt die Sicherheit der Patientenakten und erleidet wiederholt Datenlecks. Patienten, deren Daten gefährdet sind, können Datenschutzbeschwerden einreichen, um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu fordern.

  • Unzureichende Transparenz bei der Datennutzung
    Beispiel: Eine mobile App sammelt heimlich persönliche Daten ihrer Nutzer, ohne dies offen zu legen. Verärgerte Nutzer können Datenschutzbeschwerden einreichen, um die undurchsichtige Praxis zu beanstanden.

Wie reichen Sie Beschwerden ein?

Die genaue Vorgehensweise zur Einreichung von Datenschutzbeschwerden kann je nach Land und Region variieren. 

Hier sind jedoch die grundlegenden Schritte:

1. Kontaktieren Sie die Datenschutzbehörde:
Identifizieren Sie die zuständige Datenschutzbehörde in Ihrer Region und kontaktieren Sie sie, um Informationen darüber zu erhalten, wie Sie eine Datenschutzbeschwerde einreichen können.

2. Sammeln Sie Beweise:
Bevor Sie eine Beschwerde einreichen, sammeln Sie alle relevanten Beweise, um Ihre Bedenken zu stützen. Dies können E-Mails, Nachrichten, Verträge oder andere Dokumente sein, die die Datenschutzverletzung oder die problematischen Praktiken belegen.

3. Beschwerde an Behörde übermitteln:
Übermitteln Sie per Formular oder per E-Mail Ihren Sachverhalt konkret an die Datenschutzbehörde. Geben Sie dabei alle relevanten Informationen an. 

4. Antworten der Behörde abwarten:
Nach erfolgreicher Einreichung Ihrer Beschwerde, wird die Datenschutzbehörde den Sachverhalt prüfen und Sie gegebenenfalls über den Sachstand informieren. 

5. Anonymität:
Sie können Sie Beschwerde unter Angaben Ihrer echten Daten oder anonym mitteilen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Datenschutzbeschwerde bei der Behörde auch anonym einreichen können, jedoch sollte bedacht werden, dass in diesem Fall Ihre persönlichen Rechte nicht persönlich geschützt werden können.

Möchten Sie sich beschweren und einen Datenschutzverstoß melden?

Wir unterstützen Sie kostenlos bei Ihrer Datenschutzbeschwerden. Teilen Sie uns Ihren Sachverhalt  über unser Meldungsformular mit und wir leiten  Ihre Beschwerden direkt an die zuständigen Datenschutzbehörden weiter.  

Datenschutzbeschwerde einreichen
Ihr Name
Ihre Adresse
Bitte geben Sie Ihre eigene Adresse an. Diese Information wird benötigt, damit die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde Ihre Beschwerde korrekt zuordnen und Sie bei Rückfragen kontaktieren kann.
Ihre E-Mail-Adresse wird gemeinsam mit Ihrer Datenschutzbeschwerde an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde übermittelt. Sie ist erforderlich, um eine Rückmeldung der Behörde zu ermöglichen und den weiteren Verlauf der Beschwerdekommunikation sicherzustellen.
Sofern Sie Ihre Telefonnummer angeben, wird diese zusammen mit Ihrer Datenschutzbeschwerde an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde übermittelt. Die Angabe dient ausschließlich dazu, der Behörde bei Rückfragen eine direkte Kontaktaufnahme zu ermöglichen und so eine zügigere und präzisere Klärung des Sachverhalts zu unterstützen. Die Angabe ist freiwillig und nicht erforderlich für die Bearbeitung der Beschwerde.
Was soll die Grundlage Ihrer Meldung sein?
Kontrollanregungen: Sind für die Fälle gedacht, in denen Sie bspw. eine Webseite besuchen und dort feststellen, dass der Cookiebanner nicht DSGVO konform ist oder die Datenschutzerklärung fehlt.INFO Beschwerde: Hierbei sind Sie selbst betroffen und haben einen konkreten Sachverhalt. Bspw., wenn Sie ein Unternehmen um Auskunft über Ihre gespeicherten Daten gebeten haben und keine Auskunft erteilt wurde oder Sie haben mitbekommen, dass Ihre Daten unberechtigt an Dritten weitergeleitet wurden, ohne Ihre Zustimmung.
Soll Ihre Identität gegenüber dem Beschwerdegegner offen gelegt werden?
Wenn Sie Ihre Beschwerde anonym einreichen, kann die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde den Sachverhalt möglicherweise nicht im Rahmen eines förmlichen Beschwerdeverfahrens berücksichtigen. In diesem Fall wird Ihr Anliegen in der Regel lediglich als allgemeine Kontrollanregung behandelt.Bitte beachten Sie außerdem: Nicht alle Aufsichtsbehörden bearbeiten anonyme Beschwerden. Zudem erhalten Sie in solchen Fällen keine Eingangsbestätigung und werden nicht über den Verfahrensstand oder das Ergebnis informiert, da eine persönliche Betroffenheit nicht nachvollziehbar ist und keine Kontaktaufnahme möglich ist.
Möchten Sie von der Behörde über den Fortgang Ihrer Beschwerde informiert werden?
Bitte geben Sie an, ob Sie von der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde über den Fortgang und die inhaltliche Prüfung Ihrer Beschwerde informiert werden möchten. In vielen Fällen ist dies hilfreich, um Rückfragen zu klären und den Sachverhalt vollständig aufzuarbeiten.Bitte beachten Sie: Bei anonymen Beschwerden oder solchen ohne erreichbare Kontaktperson kann die Aufsichtsbehörde die Beschwerde unter Umständen nicht weiterverfolgen oder als unzulässig einstufen. Eine Kontaktaufnahme ist daher in vielen Fällen erforderlich, um das Verfahren sachgerecht zu führen.
Über wen möchten Sie sich beschweren? (Beschwerdegegner)
Bitte geben Sie an, gegen wen sich Ihre Datenschutzbeschwerde richtet. Das kann eine Behörde, ein Unternehmen, ein Verein, eine Praxis oder eine andere verantwortliche Stelle sein, die Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet hat.Je genauer Sie den Beschwerdegegner benennen (z. B. mit Name, Anschrift, ggf. Ansprechpartner oder Website), desto besser kann die Datenschutzaufsichtsbehörde den Sachverhalt prüfen und ein
Bitte benennen Sie den konkreten Beschwerdegegner (z. B. Vorname und Name, Organisation, Firma, Verein etc.). Nur so kann Ihre Beschwerde korrekt zugeordnet und weiterbearbeitet werden.
Adresse der Person oder Firma
Bitte geben Sie – sofern bekannt – die Adresse des Beschwerdegegners an. Dies erleichtert die korrekte Zuordnung und Weiterleitung Ihrer Beschwerde.
Bitte geben Sie – sofern bekannt – die E-Mail-Adresse des Beschwerdegegners an. Dies erleichtert die Kontaktaufnahme und beschleunigt die Bearbeitung Ihrer Beschwerde.
Bitte geben Sie – sofern bekannt – die Website bzw. URL des Beschwerdegegners an. Dies hilft bei der eindeutigen Identifikation und erleichtert die Bearbeitung Ihrer Beschwerde.
Wann ist die Datenschutzverletzung erfolgt ?
Bitte geben Sie möglichst genau das Datum (und falls bekannt auch die Uhrzeit) an, an dem die Datenschutzverletzung stattgefunden hat oder Sie erstmals davon Kenntnis erlangt haben.Diese Angabe ist wichtig, damit die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde den zeitlichen Ablauf nachvollziehen und ggf. Fristen oder Wiederholungen beurteilen kann. Falls das genaue Datum nicht bekannt ist, geben Sie bitte eine ungefähre Zeitangabe (z. B. „Anfang Juli 2025“ oder „zwischen März und April 2025“) an.
Haben Sie bereits Kontakt zu dem Beschwerdegegner gehabt ?
Welche Datenkategorien sind betroffen bzw. verletzt/offengelegt
Bitte wählen Sie aus, welche Kategorien personenbezogener Daten aus Ihrer Sicht betroffen sind (z. B. Kontaktdaten, Gesundheitsdaten, Vertragsdaten). Mehrfachauswahl ist möglich. Dies unterstützt eine zielgerichtete Prüfung Ihrer Beschwerde.
Je genauer und vollständiger Sie den Beschwerdegegner sowie den zugrunde liegenden Sachverhalt beschreiben, desto besser kann die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde Ihre Beschwerde prüfen und bewerten. Hilfreich sind insbesondere Angaben wie Name, Firma, Adresse, Kommunikationsverlauf, Zeitpunkte sowie konkrete datenschutzrechtliche Vorgänge (z. B. unrechtmäßige Datenerhebung, fehlende Auskunft, unzulässige Weitergabe etc.).
Einverständniserklärung zur Weiterleitung meiner Daten an Datenschutzbehörden
LEXAL LAW | CONSULTINGS übermittelt Ihre personenbezogenen Daten sowie die für die Bearbeitung relevanten Informationen im Zusammenhang mit Ihrer Datenschutzbeschwerde an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde. Die Weitergabe erfolgt ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Beschwerde gemäß Art. 77 DSGVO.
Datenschutzhinweis
Bei den vorstehend erhobenen personenbezogenen Daten erfolgt die Speicherung und Verwendung aufgrund von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO, wobei unser berechtigtes Interesse die sorgfältige Bearbeitung Ihres Anliegens ist. Wir löschen Ihre diesbezüglichen Daten, wenn der Zweck (Einreichung einer Datenschutzbeschwerde bei Datenschutzbehörden) zu dem Sie uns Ihre Daten mitgeteilt den haben, erfüllt oder erledigt ist und wir nicht aus gesetzlichen Gründen zur weiteren Speicherung berechtigt oder verpflichtet sind. Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzbestimmungen.

Was ergibt 3 + 19 ?

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Autorin des Beitrags

Anahita Lotfi
▪️Juristin
▪️Externe Datenschutzbeauftragte
▪️Fachexpertin auf dem Gebiet der Cyberkriminalität und KI
▪️Unternehmensberaterin für StartUp & KMU
▪️Gründerin von LEXAL LAW \ CONSULTINGS


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