Datenschutz in Dubai (VAE)

Warum Sie als deutsches Unternehmen auf den Datenschutz in Dubai achten müssen

Datenschutzgesetze in Dubai

Dubai, als aufstrebendes Wirtschaftszentrum, setzt einen besonderen Fokus auf den Schutz sensibler Daten. Dies wird durch maßgebliche Gesetze, wie das “Personal Data Protection Law”, deutlich, welches sowohl vom Dubai International Financial Centre (DIFC) als auch vom Minister of State for Artificial Intelligence, Digital Economy and Remote Work Applications unterstützt wird. Diese Datenschutzgesetze weisen grundlegende Ähnlichkeiten mit der Datenschutzgrundverordnung der EU (EU-DSGVO) auf.

Federal Decree Law No. 45/2021

Ein zentrales Element ist das Federal Decree Law No. 45/2021 on the Protection of Personal Data in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE). Durch seine extraterritoriale Wirkung hat dieses Gesetz weitreichende Auswirkungen, nicht nur für inländische Unternehmen, sondern auch für Datenverantwortliche und -verarbeiter außerhalb der VAE, die personenbezogene Daten von Einwohnern der VAE verarbeiten.

Dringlichkeit und Umsetzungsfristen

Das Gesetz trat am 2. Januar 2022 in Kraft, und Unternehmen haben eine Frist von sechs Monaten nach Veröffentlichung der Durchführungsverordnung, um ihre Praktiken und Verfahren anzupassen. Diese zeitliche Vorgabe unterstreicht die Dringlichkeit für Unternehmen, sich den Bestimmungen des Gesetzes anzupassen und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu ergreifen.

Ziele der Regelungen und Datenschutzmaßnahmen

Die Regelungen verfolgen das Ziel, die Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten von Einwohnern der VAE zu stärken. Unternehmen sind daher aufgefordert, die Vorschriften des Gesetzes genau zu befolgen und angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren. Diese Schritte sollen nicht nur den gesetzlichen Anforderungen genügen, sondern auch das Vertrauen der Bürger in den Umgang mit ihren persönlichen Informationen stärken und die Integrität des Datenschutzes gewährleisten.

 

Die EU-DSGVO ist ebenso Pflicht für Unternehmen in Dubai

Extraterritoriale Anwendbarkeit der EU-DSGVO

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat, wie auch das Bundesdekretgesetz Nr. 45/2021 in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE), eine extraterritoriale Wirkung. Diese Regelung erstreckt sich auf Unternehmen außerhalb der Europäischen Union (EU), die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten.

Verpflichtung zur Benennung eines EU-Vertreters (Artikel 27 DSGVO)

Gemäß Artikel 27 DSGVO müssen Unternehmen, die keine Niederlassung in der EU haben, jedoch personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten oder Dienstleistungen für sie anbieten, einen EU-Vertreter benennen. Dieser EU-Vertreter fungiert als Ansprechpartner für Datenschutzbehörden in der EU und für betroffene Personen.

Verbindung zu Unternehmen in Dubai

Selbst wenn das Dubai-Gesetz keine ausdrückliche Pflicht zur Benennung von Datenschutzbeauftragten vorsieht, sind Unternehmen in Dubai, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, dazu verpflichtet, einen EU-Vertreter gemäß Artikel 27 der DSGVO zu bestellen. Dieser Vertreter spielt eine Schlüsselrolle bei der Sicherstellung der Einhaltung der Datenschutzstandards.

Risiken bei Nichtbeachtung

Die Nichtbeachtung der Pflicht zur Benennung eines EU-Vertreters führt zu rechtlichen Konsequenzen, einschließlich Geldbußen durch europäische Datenschutzbehörden, die bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens betragen können – je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Handlungsbedarf für Unternehmen

Unternehmen in Dubai, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, sollten unverzüglich einen EU-Vertreter bestellen. Dies ist entscheidend, um den rechtlichen Anforderungen der DSGVO zu entsprechen und mögliche Risiken zu minimieren

Ihre Pflichten als Unternehmen in Dubai

Als Unternehmen in Dubai haben Sie zwei wichtige Pflichten, die Sie unbedingt beachten müssen. Oftmals besteht der Irrglaube, dass Dubai ein rechtsfreier Raum ist, aber das ist nicht der Fall. Tatsächlich sind die Datenschutzgesetze in Dubai sehr streng, und europäische Datenschutzbehörden arbeiten eng mit den Behörden in Dubai zusammen, um die Einhaltung dieser Gesetze sicherzustellen.

1. Interner Datenschutz in Dubai

  • Gesetzliche Grundlage:

    • “Personal Data Protection Law”
    • “Federal Decree Law No. 45/2021 on the Protection of Personal Data in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE)”
  • Verpflichtungen:

    • Einhaltung strenger Datenschutzbestimmungen
    • Implementierung angemessener Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten
  • Ziele:

    • Gewährleistung der Privatsphäre und des Schutzes personenbezogener Daten
    • Stärkung des Vertrauens der Bürger in den Datenschutz und die Integrität des Unternehmens

2. EU-Vertretungspflicht für Unternehmen in Dubai

  • Gesetzliche Grundlage:

    • Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Artikel 27
  • Verpflichtungen:

    • Benennung eines EU-Vertreters, der als Ansprechpartner für Datenschutzbehörden in der EU und für betroffene Personen fungiert
  • Risiken bei Nichtbeachtung:

    • Erhebliche rechtliche Konsequenzen, einschließlich Bußgeldern durch europäische Datenschutzbehörden
    • Bußgelder können bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen, je nachdem, welcher Betrag höher ist

HINWEIS

Die europäischen Datenschutzbehörden kooperieren streng mit den Behörden in Dubai, um sicherzustellen, dass Datenschutzgesetze eingehalten werden. Dies bedeutet, dass Datenschutzverstöße nicht unbemerkt bleiben und Bußgelder sowie Kontrollen auch in Dubai durchgesetzt werden. Es ist daher ein Irrglaube zu denken, dass man sich in Dubai nicht um den Datenschutz kümmern muss. 

Unsere Expertise

Wir bieten umfassende Datenschutzdienstleistungen – sowohl als interner als auch externer Datenschutzbeauftragter – mit besonderer Erfahrung im emiratischen Datenschutzrecht.

 

Unsere Leistungen im Überblick

Beratung & Umsetzung nach lokalen Gesetzen

Unterstützung bei der Einhaltung des Personal Data Protection Law und des Federal Decree Law No. 45/2021 in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE)

Datenschutzrichtlinien & Sicherheitsmaßnahmen

Entwicklung und Umsetzung wirksamer Richtlinien zum Schutz personenbezogener Daten

EU-Vertretung gemäß DSGVO (Art. 27)

Übernahme der Rolle des EU-Vertreters für Unternehmen außerhalb der EU – direkter Ansprechpartner für Behörden und betroffene Personen

Kommunikation mit Datenschutzbehörden

Koordination mit europäischen Aufsichtsbehörden und Sicherstellung der DSGVO-konformen Kommunikation

 Ihre Vorteile

Rechtssicherheit

Schutz vor Bußgeldern und rechtlichen Risiken durch professionelle Umsetzung der Datenschutzgesetze

Vertrauensaufbau

Stärkung des Kundenvertrauens durch nachweisbaren und transparenten Datenschutz

Effizienz & Entlastung

Zuverlässige Betreuung aller Datenschutzprozesse – intern wie extern

Unsere Erfahrung in Dubai

Praxisnah vor Ort

Erfolgreiche Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen in verschiedenen Unternehmen in Dubai

Fundierte Rechtskenntnisse

Tiefe Expertise im Federal Decree Law No. 45/2021 – angepasst an Ihre Branche und Anforderungen

Verbindung zur EU-DSGVO

Nahtlose Verknüpfung lokaler Vorschriften mit internationalen Datenschutzstandards

Höchste Standards

Umsetzung auf fachlich höchstem Niveau – individuell, rechtssicher, zukunftsorientiert

Fragen & Antworten

Dubai, als florierendes Wirtschaftszentrum, legt großen Wert auf den Schutz von Daten. Das Dubai International Financial Centre (DIFC) setzt durch das “Personal Data Protection Law” strenge Maßstäbe, um die Vertraulichkeit von Informationen zu gewährleisten.

Alle Unternehmen in Dubai, sowohl lokale als auch internationale, müssen die Datenschutzbestimmungen des DIFC beachten. Insbesondere deutsche Unternehmen, die Dienstleistungen für EU-Bürger erbringen, stehen im Fokus.

Der DIFC fungiert als Hüter des Datenschutzes durch sein “Personal Data Protection Law”. Dieses Gesetz legt Standards fest, die von Unternehmen eingehalten werden müssen, um die Integrität und Sicherheit von persönlichen Daten zu gewährleisten. Außerdem kommunizieren die europäischen Datenschutzbehörden mit dem DIFC.

Für deutsche Unternehmen, die Dienstleistungen für EU-Bürger anbieten, besteht gemäß Artikel 27 der DSGVO die Pflicht zur Bestellung eines EU-Datenschutzbeauftragten. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des vorangegangenen Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Unsere Experten helfen Unternehmen in Dubai, die Anforderungen des Datenschutzgesetzes zu erfüllen. Von der Strukturierung bis zur Umsetzung stehen wir Ihnen zur Seite, sowohl lokal als auch als EU-Vertreter für deutsche Unternehmen.

Kontaktieren Sie uns einfach, um ein unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbaren. Wir informieren Sie gerne über Ihre Datenschutzverpflichtungen und wie wir Ihnen helfen können, diese umzusetzen.

Neben steuerlichen Vorteilen sind auch die Gesetze und Pflichten des DIFC und Dubais zu beachten. Wir unterstützen Unternehmen dabei, einen reibungslosen Geschäftsbetrieb unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte sicherzustellen.

Lassen Sie sich persönlich und schnell beraten

Profitieren Sie von einer individuellen Beratung, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Unser Expertenteam steht Ihnen zur Verfügung, um schnell und unkompliziert Lösungen für Ihre Fragen und Anliegen zu finden. Ob telefonisch, per E-Mail oder im persönlichen Gespräch – wir nehmen uns Zeit für Sie und entwickeln maßgeschneiderte Konzepte, die überzeugen.

Beratungstermin vereinbaren
Sie möchten wissen, welche Datenschutzmaßnahmen erforderlich sind oder wie Sie sich vor Cyberkriminalität schützen können?Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Durch die Vereinbarung eines Termins sichern Sie sich eine umfassende Beratung zu den Thema Ihrer Wahl.
Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Ansprechpartner
Sie sind?
Wie soll der Beratungstermin stattfinden?
Wir verwenden für unsere Videocalls ausschließlich DSGVO-konforme Tools, die höchste Standards für Datenschutz und Datensicherheit erfüllen. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, nicht an Dritte weitergegeben und ausschließlich für die Durchführung des Beratungsgesprächs genutzt.
Zu welchem Thema möchten Sie beraten werden?
Beratungsvertrag
Mit dem Absenden dieses Formulars bestätigen Sie den verbindlichen Abschluss eines Beratungsvertrags. Die Erstberatung umfasst eine Zeitstunde zu einem Honorar von 300,00 EUR zzgl. MwSt. Jede weitere angefangene 15 Minuten werden mit 60,00 EUR zzgl. MwSt. berechnet. Die Rechnung ist nach Beendigung des Telefontermins zu begleichen. Die Terminvorschläge erhalten Sie per E-Mail. Sollten Sie innerhalb von sechs Wochen nach Absendung des Formulars keine der von uns vorgeschlagenen Termine wahrnehme können, berechnen wir eine einmalige Bearbeitungspauschale i.H.v 90,00 EUR, die Ihnen per E-Mail zugestellt wird.
Datenschutzhinweis
Die vorstehend erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung und Abwicklung des Beratungsvertrags sowie zur Korrespondenz mit Ihnen verarbeitet. Dies umfasst insbesondere die Vereinbarung von Terminen, die Durchführung der Beratung sowie die Rechnungsstellung.Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO, da die Verarbeitung zur Anbahnung und Erfüllung des Beratungsvertrags erforderlich ist. In diesem Zusammenhang ist die Eingabe Ihrer personenbezogenen Daten notwendig im Sinne von Art. 13 Abs. 2 lit. e) DSGVO.Sofern die Verarbeitung nicht zur Vertragserfüllung dient, erfolgt sie auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO, wobei unser berechtigtes Interesse die sorgfältige Bearbeitung Ihrer Anliegen und die reibungslose Kommunikation mit Ihnen ist.Ihre Daten werden gelöscht, sobald der Zweck, zu dem Sie uns die Daten übermittelt haben, erfüllt oder erledigt ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder Berechtigungen zur weiteren Speicherung bestehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.