Datenschutz in Dubai (VAE)

Warum Sie als deutsches Unternehmen auf den Datenschutz in Dubai achten müssen
Datenschutzgesetze in Dubai
Dubai, als aufstrebendes Wirtschaftszentrum, setzt einen besonderen Fokus auf den Schutz sensibler Daten. Dies wird durch maßgebliche Gesetze, wie das “Personal Data Protection Law”, deutlich, welches sowohl vom Dubai International Financial Centre (DIFC) als auch vom Minister of State for Artificial Intelligence, Digital Economy and Remote Work Applications unterstützt wird. Diese Datenschutzgesetze weisen grundlegende Ähnlichkeiten mit der Datenschutzgrundverordnung der EU (EU-DSGVO) auf.
Federal Decree Law No. 45/2021
Ein zentrales Element ist das Federal Decree Law No. 45/2021 on the Protection of Personal Data in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE). Durch seine extraterritoriale Wirkung hat dieses Gesetz weitreichende Auswirkungen, nicht nur für inländische Unternehmen, sondern auch für Datenverantwortliche und -verarbeiter außerhalb der VAE, die personenbezogene Daten von Einwohnern der VAE verarbeiten.
Dringlichkeit und Umsetzungsfristen
Das Gesetz trat am 2. Januar 2022 in Kraft, und Unternehmen haben eine Frist von sechs Monaten nach Veröffentlichung der Durchführungsverordnung, um ihre Praktiken und Verfahren anzupassen. Diese zeitliche Vorgabe unterstreicht die Dringlichkeit für Unternehmen, sich den Bestimmungen des Gesetzes anzupassen und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu ergreifen.
Ziele der Regelungen und Datenschutzmaßnahmen
Die Regelungen verfolgen das Ziel, die Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten von Einwohnern der VAE zu stärken. Unternehmen sind daher aufgefordert, die Vorschriften des Gesetzes genau zu befolgen und angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren. Diese Schritte sollen nicht nur den gesetzlichen Anforderungen genügen, sondern auch das Vertrauen der Bürger in den Umgang mit ihren persönlichen Informationen stärken und die Integrität des Datenschutzes gewährleisten.
Die EU-DSGVO ist ebenso Pflicht für Unternehmen in Dubai
Extraterritoriale Anwendbarkeit der EU-DSGVO
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat, wie auch das Bundesdekretgesetz Nr. 45/2021 in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE), eine extraterritoriale Wirkung. Diese Regelung erstreckt sich auf Unternehmen außerhalb der Europäischen Union (EU), die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten.
Verpflichtung zur Benennung eines EU-Vertreters (Artikel 27 DSGVO)
Gemäß Artikel 27 DSGVO müssen Unternehmen, die keine Niederlassung in der EU haben, jedoch personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten oder Dienstleistungen für sie anbieten, einen EU-Vertreter benennen. Dieser EU-Vertreter fungiert als Ansprechpartner für Datenschutzbehörden in der EU und für betroffene Personen.
Verbindung zu Unternehmen in Dubai
Selbst wenn das Dubai-Gesetz keine ausdrückliche Pflicht zur Benennung von Datenschutzbeauftragten vorsieht, sind Unternehmen in Dubai, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, dazu verpflichtet, einen EU-Vertreter gemäß Artikel 27 der DSGVO zu bestellen. Dieser Vertreter spielt eine Schlüsselrolle bei der Sicherstellung der Einhaltung der Datenschutzstandards.
Risiken bei Nichtbeachtung
Die Nichtbeachtung der Pflicht zur Benennung eines EU-Vertreters führt zu rechtlichen Konsequenzen, einschließlich Geldbußen durch europäische Datenschutzbehörden, die bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens betragen können – je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Handlungsbedarf für Unternehmen
Unternehmen in Dubai, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, sollten unverzüglich einen EU-Vertreter bestellen. Dies ist entscheidend, um den rechtlichen Anforderungen der DSGVO zu entsprechen und mögliche Risiken zu minimieren


Ihre Pflichten als Unternehmen in Dubai
Als Unternehmen in Dubai haben Sie zwei wichtige Pflichten, die Sie unbedingt beachten müssen. Oftmals besteht der Irrglaube, dass Dubai ein rechtsfreier Raum ist, aber das ist nicht der Fall. Tatsächlich sind die Datenschutzgesetze in Dubai sehr streng, und europäische Datenschutzbehörden arbeiten eng mit den Behörden in Dubai zusammen, um die Einhaltung dieser Gesetze sicherzustellen.
1. Interner Datenschutz in Dubai
Gesetzliche Grundlage:
- “Personal Data Protection Law”
- “Federal Decree Law No. 45/2021 on the Protection of Personal Data in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE)”
Verpflichtungen:
- Einhaltung strenger Datenschutzbestimmungen
- Implementierung angemessener Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten
Ziele:
- Gewährleistung der Privatsphäre und des Schutzes personenbezogener Daten
- Stärkung des Vertrauens der Bürger in den Datenschutz und die Integrität des Unternehmens
2. EU-Vertretungspflicht für Unternehmen in Dubai
Gesetzliche Grundlage:
- Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Artikel 27
Verpflichtungen:
- Benennung eines EU-Vertreters, der als Ansprechpartner für Datenschutzbehörden in der EU und für betroffene Personen fungiert
Risiken bei Nichtbeachtung:
- Erhebliche rechtliche Konsequenzen, einschließlich Bußgeldern durch europäische Datenschutzbehörden
- Bußgelder können bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen, je nachdem, welcher Betrag höher ist
HINWEIS
Die europäischen Datenschutzbehörden kooperieren streng mit den Behörden in Dubai, um sicherzustellen, dass Datenschutzgesetze eingehalten werden. Dies bedeutet, dass Datenschutzverstöße nicht unbemerkt bleiben und Bußgelder sowie Kontrollen auch in Dubai durchgesetzt werden. Es ist daher ein Irrglaube zu denken, dass man sich in Dubai nicht um den Datenschutz kümmern muss.
Unsere Expertise
Wir bieten umfassende Datenschutzdienstleistungen – sowohl als interner als auch externer Datenschutzbeauftragter – mit besonderer Erfahrung im emiratischen Datenschutzrecht.
Unsere Leistungen im Überblick
• Beratung & Umsetzung nach lokalen Gesetzen
Unterstützung bei der Einhaltung des Personal Data Protection Law und des Federal Decree Law No. 45/2021 in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE)
• Datenschutzrichtlinien & Sicherheitsmaßnahmen
Entwicklung und Umsetzung wirksamer Richtlinien zum Schutz personenbezogener Daten
• EU-Vertretung gemäß DSGVO (Art. 27)
Übernahme der Rolle des EU-Vertreters für Unternehmen außerhalb der EU – direkter Ansprechpartner für Behörden und betroffene Personen
• Kommunikation mit Datenschutzbehörden
Koordination mit europäischen Aufsichtsbehörden und Sicherstellung der DSGVO-konformen Kommunikation
Ihre Vorteile
• Rechtssicherheit
Schutz vor Bußgeldern und rechtlichen Risiken durch professionelle Umsetzung der Datenschutzgesetze
• Vertrauensaufbau
Stärkung des Kundenvertrauens durch nachweisbaren und transparenten Datenschutz
• Effizienz & Entlastung
Zuverlässige Betreuung aller Datenschutzprozesse – intern wie extern
Unsere Erfahrung in Dubai
• Praxisnah vor Ort
Erfolgreiche Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen in verschiedenen Unternehmen in Dubai
• Fundierte Rechtskenntnisse
Tiefe Expertise im Federal Decree Law No. 45/2021 – angepasst an Ihre Branche und Anforderungen
• Verbindung zur EU-DSGVO
Nahtlose Verknüpfung lokaler Vorschriften mit internationalen Datenschutzstandards
• Höchste Standards
Umsetzung auf fachlich höchstem Niveau – individuell, rechtssicher, zukunftsorientiert
Fragen & Antworten
Dubai, als florierendes Wirtschaftszentrum, legt großen Wert auf den Schutz von Daten. Das Dubai International Financial Centre (DIFC) setzt durch das “Personal Data Protection Law” strenge Maßstäbe, um die Vertraulichkeit von Informationen zu gewährleisten.
Alle Unternehmen in Dubai, sowohl lokale als auch internationale, müssen die Datenschutzbestimmungen des DIFC beachten. Insbesondere deutsche Unternehmen, die Dienstleistungen für EU-Bürger erbringen, stehen im Fokus.
Der DIFC fungiert als Hüter des Datenschutzes durch sein “Personal Data Protection Law”. Dieses Gesetz legt Standards fest, die von Unternehmen eingehalten werden müssen, um die Integrität und Sicherheit von persönlichen Daten zu gewährleisten. Außerdem kommunizieren die europäischen Datenschutzbehörden mit dem DIFC.
Für deutsche Unternehmen, die Dienstleistungen für EU-Bürger anbieten, besteht gemäß Artikel 27 der DSGVO die Pflicht zur Bestellung eines EU-Datenschutzbeauftragten. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des vorangegangenen Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Unsere Experten helfen Unternehmen in Dubai, die Anforderungen des Datenschutzgesetzes zu erfüllen. Von der Strukturierung bis zur Umsetzung stehen wir Ihnen zur Seite, sowohl lokal als auch als EU-Vertreter für deutsche Unternehmen.
Kontaktieren Sie uns einfach, um ein unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbaren. Wir informieren Sie gerne über Ihre Datenschutzverpflichtungen und wie wir Ihnen helfen können, diese umzusetzen.
Neben steuerlichen Vorteilen sind auch die Gesetze und Pflichten des DIFC und Dubais zu beachten. Wir unterstützen Unternehmen dabei, einen reibungslosen Geschäftsbetrieb unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte sicherzustellen.

Lassen Sie sich persönlich und schnell beraten
Profitieren Sie von einer individuellen Beratung, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Unser Expertenteam steht Ihnen zur Verfügung, um schnell und unkompliziert Lösungen für Ihre Fragen und Anliegen zu finden. Ob telefonisch, per E-Mail oder im persönlichen Gespräch – wir nehmen uns Zeit für Sie und entwickeln maßgeschneiderte Konzepte, die überzeugen.