Auch im Jahr 2026 tritt keine neue Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Die DSGVO bleibt formal unverändert. Dennoch ist Datenschutz für Unternehmen kein bloßes Verwaltungsthema mehr, das mit einmal erstellten Dokumenten erledigt ist. Der europäische Rechtsrahmen befindet sich in einer Phase der Neuordnung, in der bestehende Regelungen enger verzahnt, einheitlicher angewendet und deutlich konsequenter durchgesetzt werden.
Der wesentliche Wandel liegt darin, dass Datenschutz 2026 weniger abstrakt-juristisch bewertet wird, sondern stärker aus technischer, organisatorischer und praktischer Perspektive. Aufsichtsbehörden prüfen nicht mehr, ob Pflichten theoretisch erfüllt sind, sondern ob Datenschutz im Unternehmen tatsächlich verstanden, gesteuert und im Alltag umgesetzt wird. Für Unternehmen bedeutet das: Bestehende Strukturen behalten ihre Gültigkeit, müssen aber aktiv gepflegt und an reale Prozesse angepasst werden.
1. EU-Digital-Omnibus-Paket: Weniger Chaos, mehr Konsequenz
Mit dem EU-Digital-Omnibus-Paket verfolgt die Europäische Union das Ziel, bestehende digitale Regelwerke besser aufeinander abzustimmen. Dazu zählen insbesondere die DSGVO, das TTDDDG, die KI-Verordnung sowie DSA und DMA. Der Omnibus-Ansatz führt keine neuen Datenschutzpflichten ein, verändert aber die Art und Weise, wie bestehende Pflichten ausgelegt und kontrolliert werden.
In der Praxis reagiert die EU damit auf ein verbreitetes Problem: Datenschutzdokumentationen existieren, spiegeln jedoch häufig nicht mehr die tatsächliche technische Realität wider. Neue Softwarelösungen, Cloud-Dienste, Automatisierungen oder Tracking-Tools werden eingeführt, ohne dass Datenschutzkonzepte systematisch angepasst werden. Genau an dieser Stelle setzt die neue Aufsichtspraxis an.
Unternehmen sollten daher ihre bestehenden Datenschutzmanagementsysteme nicht als statisch betrachten, sondern als laufendes Steuerungsinstrument. Besonders relevant ist die Frage, ob Verarbeitungsverzeichnisse, Datenschutzerklärungen und technische Umsetzungen tatsächlich zusammenpassen. Datenschutz wird 2026 nicht neu erfunden, aber konsequent an der realen Systemlandschaft gemessen.
2. Personenbezug wird realistischer bewertet
Die Definition personenbezogener Daten nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO bleibt unverändert. Neu ist jedoch die konsequente, risikobasierte Bewertung des Personenbezugs. Aufsichtsbehörden prüfen verstärkt, ob eine Person mit realistisch verfügbaren Mitteln identifizierbar ist. Dabei wird nicht mehr abstrakt argumentiert, sondern konkret auf technische, organisatorische und systemische Zugriffsmöglichkeiten abgestellt.
Besonders betroffen sind pseudonymisierte Nutzerkennungen, Tracking-IDs, Logdaten oder Datensätze, die aus mehreren Systemen zusammengeführt werden können. Daten gelten nicht deshalb als anonym, weil sie so bezeichnet werden, sondern nur dann, wenn eine Re-Identifizierung praktisch ausgeschlossen ist. Bereits die Möglichkeit einer Zusammenführung kann ausreichen, um weiterhin von personenbezogenen Daten auszugehen.
Unternehmen sollten deshalb bestehende Einstufungen überprüfen, insbesondere dort, wo Daten systemübergreifend genutzt oder analysiert werden. Eine nachvollziehbare Bewertung des Personenbezugs sollte im Verarbeitungsverzeichnis oder im Datenschutzmanagementsystem dokumentiert werden, um bei Prüfungen erklären zu können, warum bestimmte Daten so eingeordnet wurden.
3. Datenschutz-Folgenabschätzungen werden ernsthaft geprüft
Datenschutz-Folgenabschätzungen rücken 2026 deutlich stärker in den Fokus der Aufsichtsbehörden. Zwar besteht die Pflicht zur Durchführung einer DSFA bereits seit Einführung der DSGVO, der Prüfmaßstab verändert sich jedoch erheblich. DSFAs werden nicht mehr als einmaliges Dokument betrachtet, sondern als fortlaufendes Instrument zur Bewertung und Steuerung von Risiken.
Geprüft wird insbesondere, ob Risiken realistisch beschrieben wurden, ob Schutzmaßnahmen tatsächlich greifen und ob DSFAs bei technischen oder organisatorischen Änderungen aktualisiert wurden. Besonders im Fokus stehen datenintensive Prozesse, Tracking, automatisierte Bewertungen, Profilbildungen sowie KI-gestützte oder regelbasierte Auswertungen.
Unternehmen sollten bestehende DSFAs regelmäßig überprüfen und fortschreiben, wenn sich Prozesse, Systeme oder Zwecksetzungen ändern. Dabei geht es nicht um einen Neuaufbau, sondern um die inhaltliche Aktualität und Nachvollziehbarkeit bestehender Bewertungen.
4. Transparenz muss verständlich sein
Transparenzpflichten werden 2026 stärker aus Sicht der betroffenen Personen bewertet. Datenschutzerklärungen müssen nicht nur rechtlich korrekt, sondern verständlich, strukturiert und konkret sein. Reine Tool-Aufzählungen, abstrakte Zweckbeschreibungen oder juristisch überladene Texte reichen nach der aktuellen Aufsichtspraxis nicht mehr aus.
Besonders kritisch geprüft werden Tracking- und Analyseprozesse, automatisierte Auswertungen sowie Profilbildungen. Betroffene sollen nachvollziehen können, welche Daten verarbeitet werden, zu welchem Zweck dies geschieht und welche Auswirkungen dies haben kann. Maßstab ist dabei nicht die juristische Fachkenntnis, sondern das Verständnis einer durchschnittlichen Nutzerin oder eines durchschnittlichen Nutzers.
Unternehmen sollten ihre Datenschutzhinweise sprachlich und inhaltlich überprüfen und dort nachschärfen, wo technische Prozesse bislang nur abstrakt beschrieben sind. Ziel ist keine Vereinfachung auf Kosten der Genauigkeit, sondern eine klare, nachvollziehbare Darstellung.
5. Betroffenenrechte müssen praktisch funktionieren
Auskunfts-, Lösch- oder Widerspruchsanfragen gehören längst zum Geschäftsalltag. 2026 prüfen Aufsichtsbehörden verstärkt, ob diese Rechte nicht nur formal vorgesehen, sondern praktisch umsetzbar sind. Häufige Beanstandungen entstehen, weil einzelne Systeme übersehen werden oder Antworten unvollständig bleiben.
Zentrales Arbeitsinstrument ist das Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO. Es dient nicht nur der Dokumentation, sondern als operative Grundlage für die Bearbeitung von Betroffenenanfragen. Nur wenn bekannt ist, wo personenbezogene Daten gespeichert sind, können Rechte vollständig erfüllt werden.
Unternehmen sollten sicherstellen, dass Betroffenenrechte systemübergreifend umgesetzt werden und dass Fristen eingehalten werden können. Klare Zuständigkeiten und ein aktiver Umgang mit dem Verarbeitungsverzeichnis sind hierfür entscheidend.
6. Prüfungen werden ganzheitlich
Die Aufsichtspraxis 2026 folgt einer ganzheitlichen Logik. Prüfungen erfolgen nicht mehr dokumentenbezogen, sondern entlang kompletter Verarbeitungsketten. Ausgangspunkt kann ein einzelnes Online-Formular, ein Kundenkonto oder ein Tracking-Tool sein. Von dort aus wird geprüft, ob technische Umsetzung, Dokumentation und interne Abläufe konsistent sind.
Widersprüche zwischen technischer Realität und Datenschutzdokumentation gelten als zentrales Risiko, auch wenn keine konkrete Datenpanne vorliegt. Datenschutz wird damit zunehmend als Organisations- und Steuerungsthema bewertet.
Unternehmen sollten regelmäßig prüfen, ob ihre Dokumentationen die tatsächlichen Abläufe widerspiegeln und ob Änderungen in der Technik zeitnah datenschutzrechtlich nachvollzogen wurden.
7. Datenschutz und IT-Sicherheit wachsen zusammen
Mit der Umsetzung der NIS2-Richtlinie rückt die Verzahnung von Datenschutz und IT-Sicherheit stärker in den Fokus. Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO müssen nachvollziehbar dem Schutz personenbezogener Daten dienen. Gleichzeitig wird die Bewertung von Datenschutzvorfällen strenger.
Geprüft wird, ob Incident-Response-Prozesse bestehen, ob Meldeentscheidungen nachvollziehbar begründet sind und ob Sicherheitsmaßnahmen angemessen dokumentiert wurden. Datenschutz und IT-Sicherheit werden damit stärker als zusammenhängendes System betrachtet.
Unternehmen sollten ihre technischen Sicherheitsmaßnahmen daraufhin überprüfen, wie konkret sie personenbezogene Daten schützen, und diese Verbindung im Datenschutzmanagementsystem klar darstellen.
8. Cookies und Tracking bleiben ein Dauerbrenner
Auch 2026 gehören Cookie- und Tracking-Themen zu den häufigsten Prüf- und Beschwerdeanlässen. Die Rechtslage ändert sich nicht, die technische Prüfung wird jedoch intensiver. Aufsichtsbehörden kontrollieren verstärkt, ob einwilligungspflichtige Inhalte vorab blockiert werden, ob Widerrufe wirksam umgesetzt sind und ob Einwilligungen sauber dokumentiert werden.
Entscheidend ist die Konsistenz zwischen Consent-Management-Tool, Datenschutzerklärung und Verarbeitungsverzeichnis. Abweichungen zwischen Beschreibung und technischer Umsetzung werden schnell beanstandet.
Unternehmen sollten ihre Consent-Lösungen regelmäßig technisch überprüfen lassen und Änderungen sauber dokumentieren.
Fazit
Datenschutz 2026 ist kein Jahr neuer Gesetze, sondern ein Jahr neuer Maßstäbe. Bestehende Pflichten werden stringenter, techniknäher und konsequenter durchgesetzt. Unternehmen müssen ihre Datenschutzmanagementsysteme nicht neu aufbauen, aber aktiv nutzen, regelmäßig aktualisieren und ernsthaft steuern.
Entscheidend ist nicht formale Vollständigkeit, sondern eine nachvollziehbare, realitätsnahe und steuerbare Umsetzung im Unternehmensalltag





