BFSG 2025 – Sind Sie vorbereitet?

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Für viele Unternehmen bedeutet das: Neue gesetzliche Pflichten im Bereich digitale Barrierefreiheit – mit weitreichenden Folgen für Websites, Apps, E-Commerce und digitale Dienstleistungen.
Was bedeutet das für Sie?
Das BFSG verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie für alle Menschen – unabhängig von Einschränkungen – zugänglich sind. Betroffen sind insbesondere:
Onlineshops und Plattformen
Mobile Apps
Ticket-, Buchungs- und Zahlungssysteme
Telekommunikations- und Finanzdienste
Selbstbedienungsterminals (z. B. Fahrkartenautomaten)
Verstöße können ab dem 28.06.2025 nicht nur zu Abmahnungen und Bußgeldern, sondern auch zu Imageschädenführen.
BFSG & DSGVO – Doppelter Handlungsbedarf
Digitale Barrierefreiheit berührt auch den Datenschutz. Wo Nutzbarkeit, Transparenz und Sicherheit gefordert sind, spielen auch die Vorgaben der DSGVO eine zentrale Rolle.
Wir beraten Sie ganzheitlich, damit Sie rechtskonform, nutzerfreundlich und zukunftssicher aufgestellt sind.
Unsere Leistungen für Sie
Analyse Ihrer Website / App gemäß BFSG
Rechtliche Prüfung & Handlungsempfehlungen
Technische und inhaltliche Umsetzungshinweise
Datenschutzrechtliche Bewertung (DSGVO)
Begleitung bei Umsetzung und Nachweispflichten
Jetzt handeln – wir unterstützen Sie!
Vermeiden Sie rechtliche Risiken und gestalten Sie Ihre digitalen Angebote barrierefrei und DSGVO-konform.
Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Erstgespräch – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.