Erhöhung der Cybersicherheitsbedrohungen und die EU-NIS2-Richtlinie
Die Bedrohung der Cybersicherheit nimmt weltweit zu, und die Europäische Union (EU) reagiert darauf mit verschärften Vorschriften. Eine der wichtigsten neuen Regelungen ist die EU-NIS2-Direktive, die am 16. Januar 2023 in Kraft getreten ist.
Überblick über die NIS2-Richtlinie
Die Network and Information Security Directive (NIS) war seit 2016 eine wichtige EU-Richtlinie für die Sicherheit kritischer Infrastrukturen. Die neue NIS2-Richtlinie ersetzt diese und muss in Deutschland bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Sie betrifft etwa 30.000 Unternehmen und stellt deren Geschäftsführungen vor neue Herausforderungen.
1. Erweiterter Anwendungsbereich von NIS2
Eine der größten Änderungen ist die erweiterte Reichweite:
- Betrifft nun 18 Sektoren, darunter Energie, Transport, Gesundheitswesen, digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung, und mehr.
- Gilt für privatwirtschaftliche Unternehmen ab 50 Mitarbeitern oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz.
- Essentielle Einrichtungen: Unternehmen, die für das Allgemeinwohl von besonderer Bedeutung sind, müssen besonders strenge Sicherheitsmaßnahmen umsetzen.
- Lieferkettenabsicherung: Unternehmen müssen die Cybersicherheit ihrer Zulieferer überprüfen und sicherstellen.
2. Neue Anforderungen durch NIS2
NIS2 führt strengere Cybersicherheitsanforderungen ein:
- Geschäftsführerhaftung: Geschäftsführer sind persönlich verantwortlich für die Einhaltung der Sicherheitsstandards.
- Meldepflicht: Cyberangriffe müssen innerhalb einer bestimmten Frist beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeldet werden.
- EU-weite Zusammenarbeit: Einrichtung nationaler Computer Emergency Response Teams (CERTs) und Aufbau einer Schwachstellendatenbank.
3. Handlungsbedarf für betroffene Unternehmen
Betroffene Unternehmen müssen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ergreifen:
- Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS): Einführung eines umfassenden ISMS nach BSI-Grundschutz oder ISO/IEC 27001.
- Lückenanalyse und -schließung: Bestehende ISMS-Lösungen überprüfen und ausbauen.
- Externe Unterstützung: Zusammenarbeit mit erfahrenen Dienstleistern zur Implementierung und Weiterentwicklung des ISMS.
4. Konsequenzen bei Nichteinhaltung der NIS2-Anforderungen
Ähnlich wie bei der DSGVO drohen hohe Bußgelder bei Verstößen gegen NIS2:
- Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro je nach Sektor.
- Audits durch das BSI: Das BSI kann die Einhaltung der NIS2-Anforderungen überprüfen.
- Persönliche Haftung der Geschäftsführer: Bei Sicherheitsverstößen haften die Geschäftsführer persönlich.
5. NIS2 als Chance
Trotz des Aufwands bietet NIS2 auch Chancen:
- Verbesserung der Cybersicherheit: Unternehmen können ihre Sicherheitsmaßnahmen auf den neuesten Stand bringen.
- Stärkung der Geschäftsleitung: NIS2 erhöht das Bewusstsein für Cybersicherheit auf der Führungsebene.
- Externe Unterstützung nutzen: Managed Security Services Provider können bei der Umsetzung und Optimierung der Sicherheitsstrategie helfen.
6. Bedeutung von NIS2 für Unternehmen
Die Einführung der NIS2-Richtlinie markiert einen wichtigen Schritt für die Cybersicherheit in der EU:
- Frühzeitige Bewertung: Unternehmen müssen prüfen, ob sie betroffen sind und entsprechende Maßnahmen ergreifen.
- Aufbau eines robusten ISMS: Implementierung eines umfassenden ISMS ist unerlässlich.
- Mitarbeiterschulung: Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für alle Mitarbeiter sind notwendig.
- Kontinuierliche Überwachung: Sicherheitsmaßnahmen müssen ständig überwacht und angepasst werden.
Schlussgedanken
Die EU-NIS2-Richtlinie bringt erhebliche Veränderungen in der Cybersicherheitsregulierung mit sich. Unternehmen müssen die neuen Anforderungen ernst nehmen und frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um die Compliance sicherzustellen. Die Umsetzung der NIS2-Anforderungen ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Investition in die Sicherheit und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens.
HINWEIS
Der nachfolgende Link führt zur aktuellen Informationsseite des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) über kritische Infrastrukturen (KRITIS) in Deutschland. Unternehmen können diesen Link nutzen, um sich über aktuelle Entwicklungen, Sicherheitsanforderungen und Maßnahmen zum Schutz kritischer Infrastrukturen zu informieren und ihre Compliance mit den gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.