Digitale Barrierefreiheit nach BFSG
Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Für viele Unternehmen bedeutet das: Neue gesetzliche Pflichten im Bereich digitale Barrierefreiheit – mit weitreichenden Folgen für Websites, Apps und digitale Systeme.
Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren und praxisnahen Umsetzung der neuen Anforderungen.
Jetzt rechtssicher umsetzen.


Unsere Leistungen für Sie
✔ Analyse Ihrer Website, App oder digitalen Anwendung gemäß BFSG
✔ Rechtliche Prüfung der Anforderungen & individuelle Handlungsempfehlungen
✔ Hinweise zur technischen & redaktionellen Umsetzung (inkl. Text- & Designaspekte)
✔ Datenschutzrechtliche Bewertung und Anpassung gemäß DSGVO
✔ Begleitung bei Nachweispflichten gegenüber Behörden und Verbänden
Was bedeutet das BFSG für Ihr Unternehmen?
Das BFSG verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten – zugänglich für alle Menschen, unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen.
Betroffen sind insbesondere:
Onlineshops, Marktplätze und Verkaufsplattformen
Mobile Apps und Webanwendungen
Buchungs-, Ticket- und Zahlungssysteme
Telekommunikations- und Finanzdienstleistungen
Selbstbedienungsterminals (z. B. Fahrkartenautomaten, Check-in-Terminals)
Verstöße können ab dem 28.06.2025 zu Abmahnungen, Bußgeldern und Imageschäden führen.
BFSG & DSGVO – Doppelter Handlungsbedarf
Digitale Barrierefreiheit und Datenschutz sind eng miteinander verknüpft.
Barrierefreie Systeme müssen nicht nur nutzbar und verständlich sein – sie müssen auch datenschutzkonform funktionieren.
LEXAL LAW \ CONSULTINGS vereint juristische Beratung zu BFSG und DSGVO – aus einer Hand.
Jetzt handeln – bevor Fristen ablaufen
Die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit braucht Zeit.
Mit unserer Beratung sind Sie frühzeitig vorbereitet – rechtskonform, nutzerfreundlich und zukunftssicher.
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Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden persönlich bei Ihnen.