Digitale Barrierefreiheit nach BFSG

Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Für viele Unternehmen bedeutet das: Neue gesetzliche Pflichten im Bereich digitale Barrierefreiheit – mit weitreichenden Folgen für Websites, Apps und digitale Systeme.

Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren und praxisnahen Umsetzung der neuen Anforderungen.

Jetzt rechtssicher umsetzen. 

 

Unsere Leistungen für Sie

✔ Analyse Ihrer Website, App oder digitalen Anwendung gemäß BFSG
✔ Rechtliche Prüfung der Anforderungen & individuelle Handlungsempfehlungen
✔ Hinweise zur technischen & redaktionellen Umsetzung (inkl. Text- & Designaspekte)
✔ Datenschutzrechtliche Bewertung und Anpassung gemäß DSGVO
✔ Begleitung bei Nachweispflichten gegenüber Behörden und Verbänden

Was bedeutet das BFSG für Ihr Unternehmen?

Das BFSG verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten – zugänglich für alle Menschen, unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen.

Betroffen sind insbesondere:

  • Onlineshops, Marktplätze und Verkaufsplattformen

  • Mobile Apps und Webanwendungen

  • Buchungs-, Ticket- und Zahlungssysteme

  • Telekommunikations- und Finanzdienstleistungen

  • Selbstbedienungsterminals (z. B. Fahrkartenautomaten, Check-in-Terminals)

Verstöße können ab dem 28.06.2025 zu Abmahnungen, Bußgeldern und Imageschäden führen.

 


BFSG & DSGVO – Doppelter Handlungsbedarf

Digitale Barrierefreiheit und Datenschutz sind eng miteinander verknüpft.
Barrierefreie Systeme müssen nicht nur nutzbar und verständlich sein – sie müssen auch datenschutzkonform funktionieren.

LEXAL LAW \ CONSULTINGS vereint juristische Beratung zu BFSG und DSGVO – aus einer Hand.

Jetzt handeln – bevor Fristen ablaufen

Die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit braucht Zeit.
Mit unserer Beratung sind Sie frühzeitig vorbereitet – rechtskonform, nutzerfreundlich und zukunftssicher.

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Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden persönlich bei Ihnen.