Digitale Barrierefreiheit nach BFSG

Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Für viele Unternehmen bedeutet das: Neue gesetzliche Pflichten im Bereich digitale Barrierefreiheit – mit weitreichenden Folgen für Websites, Apps und digitale Systeme.

Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren und praxisnahen Umsetzung der neuen Anforderungen.

Jetzt rechtssicher umsetzen. 

Unsere Leistungen für Sie

Analyse Ihrer Website, App oder digitalen Anwendung gemäß BFSG

Rechtliche Prüfung der Anforderungen & individuelle Handlungsempfehlungen

Hinweise zur technischen & redaktionellen Umsetzung (inkl. Text- & Designaspekte)

Datenschutzrechtliche Bewertung und Anpassung gemäß DSGVO

Begleitung bei Nachweispflichten gegenüber Behörden und Verbänden

Was bedeutet das BFSG für Ihr Unternehmen?

Das BFSG verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten – zugänglich für alle Menschen, unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen.

Betroffen sind insbesondere:

  • Onlineshops, Marktplätze und Verkaufsplattformen

  • Mobile Apps und Webanwendungen

  • Buchungs-, Ticket- und Zahlungssysteme

  • Telekommunikations- und Finanzdienstleistungen

  • Selbstbedienungsterminals (z. B. Fahrkartenautomaten, Check-in-Terminals)

Verstöße können ab dem 28.06.2025 zu Abmahnungen, Bußgeldern und Imageschäden führen.

 


BFSG & DSGVO – Doppelter Handlungsbedarf

Digitale Barrierefreiheit und Datenschutz sind eng miteinander verknüpft.
Barrierefreie Systeme müssen nicht nur nutzbar und verständlich sein – sie müssen auch datenschutzkonform funktionieren.

LEXAL LAW \ CONSULTINGS vereint juristische Beratung zu BFSG und DSGVO – aus einer Hand.

Jetzt handeln – bevor Fristen ablaufen

Die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit braucht Zeit.
Mit unserer Beratung sind Sie frühzeitig vorbereitet – rechtskonform, nutzerfreundlich und zukunftssicher.

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Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden persönlich bei Ihnen.